Chirurgische Massnahmen

Chirurgische Massnahmen

Im Folgenden möchte ich Ihnen einen kurzen Überblick über die häufigsten chirurgischen Eingriffe vermitteln.

1. Zahnextraktion

Zur Entfernung eines Zahnes kommt es in aller Regel, wenn:

- der Zahn kariös so zerstört ist, dass der Wiederaufbau der Zahnkrone unmöglich ist
- der Zahn im Bereich der Wurzelspitze ein operativ nicht zu entfernendes Eitersäckchen aufweist
- der Zahnhalteapparat so stark geschädigt ist, dass auch eine Parodontitisbehandlung keine Festigung der Zähne mehr erreichen kann
- im Zusammenhang mit einer kieferorthopädischen Behandlung das Entfernen bestimmter Zähne unumgänglich ist mitunter bei stark entzündlichen und damit sehr schmerzhaften Prozessen, bei denen keine andere Behandlung mehr zur Linderung führt.

Chirurgische Maßnahmen werden immer unter örtlicher Betäubung durchgeführt, welche zur Schmerzfreiheit führt.
Die Ausnahme können Zähne mit entzündlichen Prozessen, in Folge fortgeschrittener Zahnschädigung darstellen, da die Wirkung des Betäubungsmittels durch die erhöhte Sensibilität der Nerven im Entzündungsgebiet teilweise kompensiert werden kann. Oft, aber nicht immer, kann dieser Missstand durch eine Erhöhung der Injektionsdosis behoben werden.



2. Wurzelspitzenresektion

Weist ein Zahn im Bereich der Wurzelspitze eine apikale Veränderung auf (Eitersack oder Zyste) und ist sonst erhaltungswürdig, so wird der Zahn zunächst wurzelbehandelt, dass heißt, der oder die Zahnkanäle werden gereinigt, desinfiziert und mit einer speziellen Paste verschlossen. Danach schafft man einen Zugang durch Schleimhaut und Knochen zur Wurzelspitze, trennt diese vom Zahn, entfernt das entzündete Gewebe und verschließt die Wunde mit Nähten. Durch die Dehnung der Weichteile des Mundes kommt es in der Regel zu einer mehr oder weniger ausgeprägten Schwellung der umgebenden Gewebe.
Ein Wundschmerz ist nicht auszuschließen, muss aber nicht auftreten. Nach ca. 1 Woche werden die Fäden entfernt und nach ca. 2 Wochen kann der Patient wieder völlig uneingeschränkt essen. Die wichtigsten Maßnahmen zur Dämpfung der Beschwerden nach der Operation sind eine gute Mundhygiene und ein intensives Kühlen des Operationsgebietes in den ersten 2 Tagen. Dadurch wird auch die Entzündungsgefahr und das Anschwellen der Gewebe reduziert.



3. Operative Entfernung von Weisheitszähnen

Das Entfernen von teils oder gar nicht durch die Schleimhaut gestoßenen Weisheitszähnen, kann sich notwendig machen, wenn Wachstumsschübe dieser Zähne, die praktisch in jedem Alter auftreten können, zu Beschwerden oder auch Verschiebungen der anderen Zähne führen. Die Zähne brechen häufig nie durch und liegen oft schräg oder gar quer im Kieferknochen. Der Weisheitszahn wird unter örtlicher Betäubung freigelegt und danach entfernt. Besonders nach dieser Operation ist eine sehr gründliche Mundpflege nötig, da sich im Bereich der Operationswunde sonst Speisereste sammeln, welche zur Entzündung des Wundgebietes führen können.
Auch hier hat das frühzeitig beginnende und kontinuierliche Kühlen des Gesichtsbereiches einen wichtigen Einfluss auf die Stärke der Schwellung und den Schmerz.

Bei allen chirurgischen Eingriffen sollte der Patient für den Rest des Tages auf Alkohol, Nikotin und Kaffee verzichten.
Treten einige Zeit nach der Operation doch einmal Beschwerden oder Nachblutungen auf, so sollten Sie in der Praxis anrufen oder sich noch einmal vorstellen.